17.02.2010, 18:13
IP Adressen können ohne strafrechtliches Interesse (also Staatsanwaltschaft) nicht zum Besitzer zurückverfolgt werden. D. h. nur durch Stellen eines Strafantrages und durch Bereiterklärung des Staatsanwalts, dass die Verfolgung der Person dem öffentlichen Interesse dient, darf eine IP Adresse als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Das Besuchen einer Webseite kann dir nicht untersagt werden. Da es nicht möglich ist, dich automatisch zu identifizieren.
Wohl aber kannst du von der Benutzung der Seite ausgeschlossen werden, was obige Mail andeutet und somit darfst du dich nicht mehr registrieren. Solltest du es trotzdem tun und auffliegen, kann man das als Störer interpretieren und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Da du das ja nicht vor hast, ignorier es
Ansonsten kann ich dir folgendes anbieten:
Tutorial Community mit aktiven Benutzern.
Rund 160.000 registrierte Personen
240.000 Themen und 1.3 Millionen Beiträge.
Das alles und viel mehr bei tutorials.de
Ich bin da seit bald 9 Jahren aktiv und es ist immer noch gut
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"Nemo enim fere saltat sobrius, nisi forte insanit."
Niemand tanzt nüchtern, es sei denn er ist verrückt.
Cicero
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